Street Fighter Videos
Aus gegebenem Anlaß mal drei Videos. Die ersten beiden sind vom aktuellen SF IV, letzteres, glaube ich, von SF III. Vor allem das letzte unbedingt bis zum Ende gucken.
Aus gegebenem Anlaß mal drei Videos. Die ersten beiden sind vom aktuellen SF IV, letzteres, glaube ich, von SF III. Vor allem das letzte unbedingt bis zum Ende gucken.
Nun zu Burnout Paradise, das Spiel, daß ich mir für 20€ vor paar Wochen gekauft hatte. An den Feiertagen hatte ich nun die Zeit und Lust es einmal richtig zu testen.
Es ist zunächst ein gewöhnliches Rennspiel, was aber ein unheimlich gutes Gefühl für Geschwindigkeit hat.
Sinn des Spiels ist es sich verschiedene Lizenzen zu erfahren, die man bekommt, wenn man bestimmte Aufgaben bestanden hat. Diese sehen zu einem klassich so aus, daß man schlicht ein Rennen von A nach B fährt. Ferner gibt es das Stuntrennen, bei dem man auf Zeit durch waghalsige Stunts eine bestimmte Punktzahl erreichen muß. Weiter geht es mit dem Marked Man – du mußt von A nach B fahren, wobei dich daran aber mehrere Wagen hindern wollen: Sie drängen dich ab und versuchen deinen Boliden zu schrotten. Es geht allerdings auch anders herum – du mußt auf Zeit deine Mitkonkurrenten in die Bande drücken – nennt sich dann Road Rage.
Aber auch einfach nur herumfahren und auf bestimmten Straßenabschnitten einen neuen Zeitrekord herausfahren, macht tierisch Laune. Hinzu kommen die Trophäen, die man einsammelt, wenn man z.B. durch Werbetafeln fährt/fliegt.
Der Online-Modus ist ebenfalls genial, so kann man mit anderen in der Paradise-City herumfahren, Rennen fahren und Aufgaben erfüllen.
Autos gibt es knapp 80, wenn ich mich recht entsinne, die man nach und nach je nach Erfolg bekommt.
Durch ein Update wurden im Nachhinein Motorräde eingefügt, was den besonderen Nervenkitzel auslöst. Das Spiel wird mit den Dingern unglaublich schnell, so daß man irgendwann nur noch einen Tunnelblick hat.
Alleine der fehlende Splitscreen-Modus ist zu bemängeln. Wäre schön mit einem Kumpel zu zweit an einer Konsole herumzukurven.
Zusammenfassend kann man sagen, daß Burnout Paradise zu Recht zum Rennspiel des Jahres 2008 gewählt worden ist.

Burnout Paradise
*Update*
Ich verkaufe gerade mein Burnout Paradise bei ebay. Habe mittlerweile die Platin Trophy, also fast alles, was es zu schaffen gibt…
… um mir dann die Ultimate-Box zu holen! In der Ultimate-Box, die am 19.02.09 erscheint, sind alle Updates, die bisher erschienen sind, enthalten, plus ein neues, sogenanntes Party Pack, was dann neue Möglichkeiten mit sich bringen soll.
Normal müßte ich mir das Party-Pack selbst im PSN Store kaufen, wird vermutlich so 5-8€ kosten. Also habe ich kurzerhand mein Burnout bei ebay reingehauen und rechne mit einem Erlös von über 20€, die Ultimate-Box, die normal 36€ + Verand kostet, bekomme ich für 26€ inklusiv Versand – sprich ich mache kaum bis gar keinen Verlust und habe endlich die häßliche Platinum-Hülle gegen eine normale, schöne, getauscht. Zwar hat mir Chris das US-Cover ausgedruckt, womit wenigstens das Neongelbe verschwand, aber die Hülle an sich ist auch häßlich grau.
Jaja, was ein Aufwand, aber macht auch irgendwie Spaß.
Kleiner Vorgeschmack:
*Update 2*
Heute kam die Ultimate Box an. Habe nur kurz geschaut, ob mein Savegame von der normalen Platinum-Version geht – geht nicht. Scheiße wars. Habe mir nun bei amazon.de die normale, Nicht-Platinum-Version für 20€ gekauft und werde die Ultimate Box wieder verkaufen. Bei aller Liebe, aber das macht nun doch keinen Spaß mehr. Ist zwar kein Verlustgeschäft, aber die Zeit und Mühe ist es nicht mehr wert.
Der Knaller wäre natürlich, wenn die normale Version mit der Platinum-Version nicht kompatibel wäre…
Update 3
Gestern bestellt, heute da: Burnout Paradise in der Urfassung, keine Platinum, keine Ultimate-Box, einfach nur Burnout Paradise – und mein alter Speicherstand funktioniert. Ende gut, alles gut.
Update 4
Man kann wenigstens die Trophäen des Party Packs der Ultimate Box der Trophy-Liste der normalen Version hinzufügen…
Gestern kam mein MK vs DC an, welches ich bei thehut.com für 19,50€ bestellt hatte. Ich wollte es eigentlich nicht kaufen, da ich von der Idee, die DC Jungs mit aufzunehmen, überhaupt nicht begeistert bin, jedoch wollte ich bei dem günstigen Preis mir selbst ein Bild von dem Spiel machen. Ich habe es allerdings bisher nur 20 Minuten gespielt und bin wegen der geringer Erwartung nicht enttäuscht, allerdings auch nicht angenehm überrascht. Grafik sieht unvollkommen aus, das düstere und brutale MK-Feeling kommt nicht auf, aber der Bewegungsablauf ist in Ordnung.
Sobald ich mehr Zeit habe, hole ich eine genauere Beurteilung nach.
to be continued…
Wie ihr seht, habe ich einmal wieder das Theme geändert. Momentan bin ich damit noch nicht ganz zufrieden und es kann sein, daß ich wieder auf mein vorheriges oder ein ganz anderes wechseln werde. Habe gerade keine Zeit weiter auszuprobieren, also nicht wundern, wenn noch nicht alles so funktioniert.
„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.“
- Unbekannt
Das LG Mannheim hat mit zwei Beschlüssen die noch beim Landgericht anhängigen Beschwerdeverfahren im so genannten Krawattenstreit zum Abschluss gebracht.
Das AG Mannheim hatte im Oktober 2008 in zwei Hauptverhandlungen in Bußgeldsachen den jeweiligen Verteidiger des Betroffenen mit der Begründung zurückgewiesen, dass er unter seiner geschlossenen Robe keine Krawatte getragen habe. Dagegen haben die Rechtsanwälte Beschwerde eingelegt.
Das LG Mannheim hat festgestellt, dass die Zurückweisung rechtswidrig war.
Das LG Mannheim hat – wie auch die 4. Strafkammer des LG Mannheim in einem ähnlich gelagerten Fall (4 Qs 52/08) – ausdrücklich offen gelassen, ob die Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 01.07.1976, auf die das Amtsgericht seine Entscheidung gestützt hatte, überhaupt noch als Ermächtigungsgrundlage für die Zurückweisung herangezogen werden konnte, oder ob diese Vorschrift mittlerweile durch § 20 BORA verdrängt wird, aus dem sich gerade keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte ergebe.
Eine Entscheidung dieser Frage bedurfte es nach Auffassung der Kammer nicht, da in beiden Fällen die Zurückweisung jedenfalls gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat.
Die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung getragene Kleidung sei nicht geeignet gewesen, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen. Der äußere Sitzungsablauf sei durch die Kleidung, wenn überhaupt, nur geringfügig gestört worden. Demgegenüber seien der erhebliche Eingriff in die Berufsfreiheit des Verteidigers und der Anspruch des Betroffenen auf Wahrnehmung seiner Rechte durch einen Anwalt seines Vertrauens zu beachten gewesen. Diese beiden gewichtigen Umstände habe das Amtsgericht jedoch nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.
Das eine Verfahren ist bereits durch Urteil abgeschlossen worden, nachdem sich der Betroffene nach Zurückweisung seines Verteidigers bereit erklärt hatte, auch ohne diesen weiter zu verhandeln. Das andere Verfahren ist nach der Zurückweisung des Verteidigers ausgesetzt worden, so dass demnächst ein neuer Termin bestimmt werden wird.
Quelle: juris.de
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